WIEDER in die evangelische Kirche eintreten? NEU dazukommen?

leicht geöffnete Tür der alten Giesensdorfer Dorfkirche

Sie sind aus der Evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche eintreten? Sie haben durch eine Begegnung mit einem Menschen, durch eine Predigt oder das Nachdenken über biblische Texte den Weg zur Kirche gefunden? Sie möchten aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische Kirche eintreten?

Was immer Sie bewegt, den Weg (zurück) in die Kirche zu suchen – unsere Türen stehen offen: Sie sind herzlich willkommen. Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen.

Das Gespräch

Zunächst wird ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin geführt. In diesem Gespräch geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen; es wird in der Regel über die Motive des Eintritts oder Wiedereintritts gesprochen, Vorbehalte und Fragen können hier offen ausgesprochen und geklärt werden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin werden sich bemühen, einen Einblick in das christliche Leben am Ort und Besonderheiten der Kirchengemeinde zu geben. Pfarrer und Pfarrerinnen sind an die seelsorgerliche Schweigepflicht gebunden.

Die Taufe

Menschen, die noch nicht getauft sind, vereinbaren mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ein Taufgespräch und einen Termin für ihre Taufe – mit der Taufe werden sie Mitglied der Kirche.

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Die Aufnahme

Vereinbaren Sie über das Gemeindebüro ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin. Füllen Sie den Aufnahmeantrag aus - vielleicht vorab oder während des Gespräches oder im Nachhinein Zuhause und geben Sie ihn im Gemeindebüro ab.

Zusätzlich werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Für den Eintritt, der mit der Taufe vollzogen wird, sind Geburtsurkunde und Personalausweis erforderlich. Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Wie ist das mit der Kirchensteuer?

Als Kirchenmitglied sind Sie – sofern Sie auch Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen – kirchensteuerpflichtig. In der Regel werden 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt und nicht – wie oft irrtümlich angenommen - 9 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie auf der Seite unserer Landeskirche.

Eine Anmerkung noch zum Schluss:
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) zu uns kommen! 

 

Wenn sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail. Unsere Küsterin gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie nimmt auch die Anmeldung auf und vermittelt einen Gesprächstermin mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin unserer Gemeinde,

Gemeindebüro / Küsterei

im Gemeindehaus Ostpreußendamm
Ostpreußendamm 64, 12207 Berlin

Das Aufnahmeformular können Sie hier ausdrucken.

Umgemeindung: In der Regel ist man Mitglied in der Kirchengemeinde, in deren Einzugsbereich man wohnt. Mit Wohnortwechsel wechselt auch die Gemeindezugehörigkeit. Wenn Sie nach einem Umzug weiterhin in unserer Gemeinde Mitglied bleiben möchten oder sich aus anderen Gründen mit uns verbunden fühlen, dann können Sie einen Antrag auf Umgemeindung stellen. Das Umgemeindungsformular finden Sie hier.

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